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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereicht
Für Geschäftsbeziehungen zwischen der FairPreis Gold GmbH und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Fassung. Davon abweichende Bedingungen bleiben ohne Wirksamkeit sofern FairPreis Gold GmbH ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners Bedingung.

2 Einlieferung
Alle Einlieferungen bzw. Zusendungen von Gegenständen und Edelmetallen in jeglicher Form wie Barren, Münzen, Medaillen, Schmuck, Uhren, Gefäße oder Zahnersatz erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Anbieters. Jeder Einlieferung muß ein Begleitschreiben beigefügt sein, das vom Einlieferer vollständig ausgefüllt und unterzeichnet worden ist. Das entsprechende Formular kann auf unserer Seite unter www.fairpreisgold.de /formular.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden oder hilfsweise auch per Post angefordert werden. Der Verkauf von Wertgegenständen von Gewerbetreibenden nach §14 BGB muß gesondert angezeigt werden.

3 Preisangebot
Nach Überprüfung der zugesandten Materialien unterbreitet die FairPreis Gold GmbH dem Anbieter bei Interesse an einem Ankauf per E-Mail, telefonisch oder auf schriftlichem Wege ein verbindliches Angebot zum Ankauf. Grundlage für die Abgabe des Angebotes sind die am Angebotstag notierten offiziellen Börsenkurse für Edelmetalle sowie von Angebot und Nachfrage bestimmte Tagespreise. Edelsteine jeglicher Art sind von der Überprüfung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung ausgenommen. Sofern ein Angebot nicht möglich ist, werden entsprechende Gegenstände an die Adresse des Einlieferers zurückgesandt. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverplichtung.

4 Begutachtung
Zur Begutachtung der eingelieferten Gegenstände kann es notwendig sein, Gegenstände teilweise oder vollständig zu zerstören um deren tatsächlichen Edelmetallgehalt zu ermitteln. Zur schnellen Begutachtung und Bearbeitung gestattet der Einlieferer bereits im Vorfeld diese Vorgehensweise. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung eines Gegenstandes begründet jedoch nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder eine Berechtigung auf Schadenersatz. Sofern sich unedle Metalle oder Fälschungen bei der Einlieferung befinden, kann der Ankäufer, die FairPreis Gold GmbH, eine Rücksendepauschale in Höhe bis zu 10,00€ vom Einlieferer verlangen. Darin enthalten ist das Verpackungsmaterial sowie Rückführungskosten durch Paketversender. Der Betrag wird mit dem Ankaufpreis der angekauften Materialien verrechnet. Wenn keine Verrechnung möglich ist, hat der Einlieferer den Betrag zu überweisen.

5 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Durch die Annahme des Einlieferers als Verkäufer mit seiner unterschriebenen Erklärung, dass alle eingelieferten Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen, kommt der Kaufvertrag mit der FairPreis Gold GmbH zustande. Der vereinbarte Kaufpreis wird unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages an den Einlieferer ausgekehrt. Dies geschieht durch Banküberweisung, sofern der Einlieferer eine Bankverbindung angegeben hat. Bei persönlicher Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände und Vorlage eines gültigen Personalausweises ist auch eine Barzahlung möglich. Sofern der Verkäufer Unternehmer im Sinne § 14 BGB ist, muß er dieses anzeigen. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer, dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zu zusenden. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unverzüglich nach Eingang.

6 Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände, welche auf dem Transportweg entstanden sind, werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim dafür verantwortlichen Dienstleister durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom verantwortlichen Logistikunternehmen unverzüglich bei der FairPreis Gold GmbH begutachtet und abgeholt wird. Sollten dadurch Kosten entstehen, erklärt der Einlieferer die Übernahme dieser Kosten. Sollte vom Einlieferer versehentlich weniger als auf dem Begleitschreiben angegeben, bzw vom Begleitschreiben abweichende Gegenstände eingeliefert werden, wird ihm dies durch die FairPreis Gold GmbH mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände zu Lasten des Einlieferers zurück zu senden.

7 Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf eingelieferten Gegenstände auf den Einlieferer über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Übersendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist.

8 Datenschutz
Hier werden Sie umfassend mit unserer Datenschutzerklärung über datenschutzrechtliche Erfordernisse informiert.

9 Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf die FairPreis Gold GmbH über.

10 Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Kaufleute im Sinne des HGB ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Bordesholm

12 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.